Über die Formalitäten für die Anerkennung Ihrer spanischen Hochschulzugangsberechtigung informiert Sie in Deutschland die Hochschule, an der Sie studieren wollen, bzw. die ZVS, wenn es sich um einen Studiengang mit zentralem Vergabeverfahren handelt. Die spanische Hochschulzugangsberechtigung (COU/2º de bachillerato und Selectividad) wird als dem deutschen Abitur gleichwertig eingestuft. Allerdings muß man diese Anerkennung beantragen. Für die Anerkennung von in Deutschland erbrachten Studienleistungen ist in der Regel die spanische Universität zuständig, an der man das Studium fortsetzen will. Die Anerkennung von ausländischen Studienleistungen und Studienabschlüssen liegt in der Regel in der Kompetenz des Ministerio de Educación y Cultura (MEC), Alcalá 36, 28014 Madrid. Hier erhalten Sie alle Informationen über den entsprechenden Antrag. Zuständig für die Bearbeitung des Antrags ist
Ministerio de Educación y Cultura
Subdirección General de Títulos, Convalidación y Homologación
Paseo del Prado, 28
28014 Madrid
Tel.: 91 506 56 00
Die Anerkennungspraxis basiert auf einem Abkommen zwischen den Regierungen des Königreichs Spanien und der Bundesrepublik Deutschland vom 6. April 1995. Dieses Abkommen ist veröffentlicht im BOE 123 vom 24.5.1995, Nr. 12243.
Die Anerkennung von Titeln bearbeitet in Deutschland das Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes, in Spanien ebenfalls das MEC.