Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 26. Januar 2005 können in Deutschland Studiengebühren ab dem ersten Semester erhoben werden. Nähere Infos unter: Studieren.de
Alle weiteren Kosten sind Lebenshaltungskosten, also Miete, Nahrungsmittel, Studienmaterial, etc., die von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch sein können.