An den deutschen Universitäten existieren bestimmte Studiengänge, in denen die Zulassung nicht über die Hochschulen, sondern über eine zentrale Stelle (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS), Sonnenstraße 171, 44128 Dortmund) erfolgt. In diesem Fall muß sich der Kandidat bei der ZVS bewerben, wo er auch die entsprechenden Zulassungsanträge erhält. Diese Regelung gilt sowohl für Deutsche, als auch für Bewerber, die Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sind oder die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen (sogenannte Bildungsinländer). Sie sind den Deutschen zulassungsrechtlich gleichgestellt. Alle übrigen Ausländer bewerben sich direkt beim Akademischen Auslandsamt der gewählten Universität. Für welche Studiengänge man sich bei der ZVS bewerben muß, wird zu jedem Semester neu entschieden. Sie sollten sich also rechtzeitig informieren, ob Ihr gewählter Studiengang unter diese Regelung fällt. Auskunft darüber können Sie immer zu Beginn des vorausgehenden Semesters bei den Hochschulen erhalten.