Wie immatrikuliert man sich an einer deutschen Universität?

Um einen Studienplatz an einer deutschen Universität müssen Sie sich grundsätzlich bei deren Akademischen Auslandsamt  bewerben, unabhängig davon, ob Sie ein Studium in Deutschland beginnen oder fortsetzen wollen. Von dort, von den deutschen Auslandsvertretungen oder von den DAAD-Lektoren bekommen Sie die notwendigen Formulare („Antrag auf Zulassung zum Studium/zur Immatrikulation“) und ein Merkblatt („Zulassungsinformationen“) zugesandt. Je genauer Sie bereits in der ersten Anfrage Ihre persönlichen Voraussetzungen (Sekundarschulabschluß, Sprachkenntnisse ….) beschreiben, um so detaillierter kann Ihnen die Universität die Bedingungen nennen, die Sie für eine Zulassung erfüllen müssen. Nach aller Erfahrung benötigen Sie ungefähr ein Jahr von der ersten Anfrage bis zum Studienbeginn. Wollen Sie Ihr Studium zum Wintersemester beginnen, müssen Sie sich in der Regel bis zum 15. Juli mit vollständigen Unterlagen bei Ihrer Universität beworben haben, für das Sommersemester bis zum 15. Januar. Eine Aufnahmeprüfung gibt es an deutschen Universitäten nicht. Voraussetzung für eine Zulassung ist eine ausreichende Vorbildung, die ein deutscher Bewerber durch sein bestandenes Abitur (Sekundarschulabschlußzeugnis) nachweist. In einer Reihe von Fächern gibt es weniger Studienplätze als Bewerbungen. Deutsche wie Ausländer unterliegen daher einem Auswahlverfahren, bei dem der Notendurchschnitt des Sekundarschulabschlußzeugnisses (Numerus clausus) den Ausschlag gibt. Bei einem Fach mit bundesweitem Numerus clausus ist eine Bewerbung um einen Studienplatz in einem zentralen Vergabeverfahren nötig. Zudem gibt es an vielen Universitäten für bestimmte Studiengänge örtliche Zulassungsbeschränkungen, über die Sie die jeweilige Universität informiert. Auf einen Studienplatz in einem solchen Studiengang bewirbt man sich direkt bei der jeweiligen Universität. Da dem Studium von Ausländern an deutschen Universitäten großer Wert beigemessen wird, ist ein bestimmter Prozentsatz der Studienplätze in Numerus-clausus-Fächern für Studienbewerber aus dem Ausland reserviert. In den medizinischen Fächern und der Pharmazie sind 6 %, in den übrigen Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung 8 % der vorhandenen Studienplätze für ausländische Bewerber reserviert.