Welche Bestimmungen bestehen über die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland?

Als Bürger eines EU-Staates benötigen Sie zur Einreise nach Deutschland kein Visum. Bürger anderer Nationalitäten können sich an der deutschen Botschaft über die jeweiligen Einreisebestimmungen informieren. Überall auf der Welt brauchen bürokratische Vorgänge viel Zeit. Deshalb ist es nie zu früh, sich gründlich an der deutschen Botschaft oder einem Konsulat beraten zu lassen. Um als Student eines EU-Landes nach Deutschland einreisen zu können, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis und ein in Deutschland anerkanntes Sekundarschulabschlußzeugnis (COU/2º de bachillerato und Selectividad). Nach Ihrer Ankunft in Deutschland sollten Sie innerhalb der nächsten drei Monate zum Ausländeramt der Stadt, in der Sie Ihr Studium durchführen wollen, gehen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Um diese zu erhalten, müssen Sie in der Regel eine Immatrikulationsbescheinigung der Universität und einen Unterhaltsnachweis vorlegen. Als ein solcher Nachweis gilt z.B. eine Bestätigung einer Bank über einen Dauerauftrag zugunsten des Studenten.